Zuschuss öffentlicher nahverkehr


EU-Kommission genehmigt Beihilferegelung für die Förderung von nachhaltigem ÖPNV

Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) an Arbeitnehmer, die für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel im genehmigten Linienverkehr nutzen, sind lohnsteuerfrei. Begünstigt ist der Linienverkehr, sofern er nicht den . Die EU-Kommission hat am Dezember eine deutsche Beihilferegelung zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs ÖPNV genehmigt. Die Beihilfen werden in Form direkter Zuschüsse gewährt. Die Förderung wird aus den Haushaltsmitteln des Bundes finanziert. Die Gesamtmittelausstattung beträgt Mio. Euro für einen Zeitraum von vier Jahren, wobei sich der Beihilfehöchstbetrag je Antragsteller auf 30 Mio. Euro beläuft. Ziel der Regelung ist es, die Koordinierung des ÖPNV zu unterstützen und die Verteilung des Transportaufkommens auf verschiedene Verkehrsmittel in Deutschland weiter zu verbessern. Die spezifischen Ziele bestehen darin, die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen, die Nutzung des ÖPNV zu steigern, die Verlagerung von Verkehren auf den ÖPNV zu erreichen und die CO2-Emmissionen des Verkehrssektors zu verringern.


Der ÖPNV-Zuschuss ist ein freiwilliger Zuschuss, den Arbeitgeber ihren Beschäftigten für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gewähren können. Er gilt . Arbeitgeberleistungen Zuschüsse und Sachbezüge an Arbeitnehmer, die für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel im genehmigten Linienverkehr nutzen, sind lohnsteuerfrei. Taxis sind dadurch von der Steuerbefreiung ausdrücklich ausgenommen. Die Steuerbegünstigung soll den Steuerbürger zum Umsteigen auf den umweltfreundlichen öffentlichen Personenverkehr für die täglichen Fahrten zu seinem Arbeitgeber bewegen. Bei allen 3 Fallgruppen ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber diese Leistungen zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Barlohnumwandlung sind nicht begünstigt. Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers kommen nur in Betracht, wenn der Arbeitnehmer nachweist, dass er für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel benutzt hat. Auch die Höhe der Aufwendungen ist zu belegen. Der Arbeitnehmer sollte dem Lohnbüro die entsprechenden Fahrausweise vorlegen. Auch bei nur gelegentlichen Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann der Arbeitgeber die Aufwendungen in voller Höhe steuerfrei ersetzen oder einen Zuschuss leisten. Die Jobtickets dürften die in der Praxis bedeutsamste Fallgruppe sein: Der Arbeitgeber stellt seinen Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt Fahrkarten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung.

Fahrtkostenzuschuss / 2 Fahrtkostenzuschuss für öffentliche Verkehrsmittel

Der Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber ist ein freiwilliger finanzieller Zuschuss, den Unternehmen ihren Mitarbeitenden als Ausgleich für ihre Fahrtkosten zum Arbeitsplatz . Die tägliche Fahrt zur Arbeit kann nicht nur zeitintensiv, sondern auch kostspielig sein. Immer mehr Arbeitgebende erkennen die Bedeutung eines umweltfreundlichen Arbeitswegs und bieten ihren Mitarbeitenden ÖPNV-Zuschüsse an. In diesem Artikel werden wir näher darauf eingehen, was ein ÖPNV-Zuschuss ist, wie er sowohl Arbeitnehmenden als auch Arbeitgebenden zugutekommt und wie Sie davon profitieren können. Ein ÖPNV-Zuschuss, oder auch Zuschuss zum öffentlichen Personennahverkehr, ist eine finanzielle Unterstützung, die Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden bieten, um die Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu decken. Dieser Fahrtkostenzuschuss kann verschiedene Formen annehmen, darunter:. Der offensichtlichste Vorteil für Arbeitnehmende ist die finanzielle Entlastung. Ein ÖPNV-Zuschuss reduziert die monatlichen Transportkosten erheblich. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist zudem umweltfreundlicher als das Fahren mit dem eigenen Auto. Mitarbeitende, die den ÖPNV nutzen, tragen zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens und der Umweltbelastung bei. Das Pendeln kann stressig sein, insbesondere wenn man im Berufsverkehr im Stau steht.

Steuerfreies Jobticket, Fahrtkostenzuschuss, Sachbezug in 2025 - Das müssen Arbeitgeber wissen

Das Jobticket ermöglicht den Mitarbeitenden, den öffentlichen Nahverkehr für den Arbeitsweg zu nutzen, ohne die vollen Kosten tragen zu müssen. Da es eine Monatskarte ist, kann mit dem . Mit der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK können Sie sich selbst einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union verschaffen. Einfach Schlagworte wie ÖPNV, Bürgerbus oder Bahnhof in die Suchmaske eingeben und schon erhalten Sie eine übersichtliche Liste, in der Sie auf den ersten Blick sehen, wer Förderungsempfänger sein kann und was gefördert wird. Im Bereich Förderung auf der Website der Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume DVS in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung BLE können Sie sich einen Überblick über Förderungen für den Ländlichen Raum verschaffen. Hier finden sie viele Themen abseits der Mobilität, wie Umwelt- und Kilmaschutz im Aggrarbereich, Ländliche Entwicklung oder Wirtschaft in Strukturschwachen gebieten. Der Förderfinder des Bundes hilft dabei, geeignete Förderungen für Forschungs-, Innovations- oder Entwicklungsvorhaben zu recherchieren. Die Suche funktioniert über ein einfaches Filtersystem und die Ergebnisse werden in einer chronologischen Liste abgebildet. Mit nur einem Klick geht es weiter zu detaillierten Informationen. Wenn Sie einen direkten Kontakt wünschen, um über passende Förderungen für ihr Forschungsvorhaben zu sprechen, finden Sie hier entsprechende Kontakte. Sichern Sie sich noch bis zum



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      Weiterführende Infos Tarifverhandlungen öffentlicher dienst länder 2025 beamte brandenburg: April , werden in Potsdam die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen auf der Basis des Schlichtungsergebnisses fortgesetzt. Verhandelt werden die .





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