Höhergruppierung wurde abgelehnt

Heute sollte ich ein formloses Blatt unterschreiben auf dem sinngemäß steht: "Antrag auf Höhergruppierung nach Überprüfung abgelehnt. Es wird jedoch eine . Unter Eingruppierung im Sinne dieser Vorschrift bzw. Sie ist ein Akt strikter Rechtsanwendung auf der Grundlage von abstrakt-generell bestimmten tätigkeits- oder personenbezogenen Faktoren, die für die Wertigkeit der jeweiligen Arbeitnehmertätigkeiten im Verhältnis zueinander von Bedeutung sind und den Leistungsgrund für das Entgelt bilden. Die Mitbestimmung des Personalrats hierbei ist kein Mitgestaltungs- sondern ein Mitbeurteilungsrecht. Sie soll sicherstellen, dass die Rechtsanwendung möglichst zutreffend erfolgt. Es geht darum, die Einreihung des Beschäftigten in eine Vergütungs, Lohn- oder Entgeltgruppe im Wege der Subsumtion der auszuübenden Tätigkeit, Qualifikation und beruflichen Erfahrung unter die abstrakt-generellen Merkmale der in der Dienststelle angewandten Entgeltordnung zu kontrollieren. Diese Kontrolle der Vereinbarkeit der Eingruppierung mit den anzuwendenden tarifrechtlichen Vorgaben dient der Wahrung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, der Lohngerechtigkeit und der Transparenz der Entgeltpraxis, mithin der Stärkung des Friedens innerhalb der Dienststelle 1. Die Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung ist nicht auf die erstmalige Eingruppierung aus Anlass der Einstellung eines Arbeitnehmers beschränkt 2. Sie erstreckt sich auch auf die Überprüfung einer bestehenden Eingruppierung aus Anlass einer wesentlichen Veränderung der Eingruppierungssituation. Eine solche ist nicht nur bei einer — hier fehlenden — wesentlichen Veränderung des Aufgabenkreises eines eingruppierten Arbeitnehmers gegeben 3.



Ablehnung eines Höhergruppierungsantrags – und die Mitbestimmung des Personalrats

Die durch einen Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA ausgelöste Rechtsanwendung des Dienststellenleiters unterliegt - wenn der Antrag abgelehnt . Eine Höhergruppierung kann gerichtlich geltend gemacht werden. Da die gesamte Arbeitstätigkeit bewertet werden muss, sind die Prozesse komplex und die Aussichten dementsprechend unsicher. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nach dem Studium 2 Jahre lang als Trainee in einem Unternehmen die Entgeltgruppe 9 des TV-V erhalten. Nach Beendigung des Traineeprogramms wurde ich unbefristet übernommen und einer Planstelle zugeordnet. Ich habe diese Planstelle mit der Begründung erhalten, dass man sich durch den Einsatz mit meiner Person eine Verbesserung der Tätigkeiten erhofft. Auch war die Rede davon, dass die dazugehörigen Themengebiete immer komplexer werden, in dem z. Dies hat zur Folge, dass die Tätigkeiten in dieser Abteilung umverteilt wurden. Das offizielle Ablehnungsschreiben mit der Begründung habe ich auch auf Anfrage hin nie bekommen. Stattdessen Ausreden wie: Für die Stelle sei kein Studium notwendig und das Unternehmen fahre ein Sparprogramm. Zu erwähnen ist jedoch, dass trotz Sparprogramm Höhergruppierungen vorgenommen werden - es herrscht kein offizieller Höhergruppierungsstop.


Wenn sich ein Angestellter des öffentlichen Dienstes um eine Höhergruppierung bemüht, weil er glaubt, dass er zu niedrig eingruppiert ist oder weil er erfahren hat, dass . Unter Eingruppierung im Sinne dieser Vorschrift bzw. Sie ist ein Akt strikter Rechtsanwendung auf der Grundlage von abstrakt-generell bestimmten tätigkeits- oder personenbezogenen Faktoren, die für die Wertigkeit der jeweiligen Arbeitnehmertätigkeiten im Verhältnis zueinander von Bedeutung sind und den Leistungsgrund für das Entgelt bilden. Die Mitbestimmung des Personalrats hierbei ist kein Mitgestaltungs- sondern ein Mitbeurteilungsrecht. Sie soll sicherstellen, dass die Rechtsanwendung möglichst zutreffend erfolgt. Es geht darum, die Einreihung des Beschäftigten in eine Vergütungs, Lohn- oder Entgeltgruppe im Wege der Subsumtion der auszuübenden Tätigkeit, Qualifikation und beruflichen Erfahrung unter die abstrakt-generellen Merkmale der in der Dienststelle angewandten Entgeltordnung zu kontrollieren. Diese Kontrolle der Vereinbarkeit der Eingruppierung mit den anzuwendenden tarifrechtlichen Vorgaben dient der Wahrung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, der Lohngerechtigkeit und der Transparenz der Entgeltpraxis, mithin der Stärkung des Friedens innerhalb der Dienststelle 1. Die Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung ist nicht auf die erstmalige Eingruppierung aus Anlass der Einstellung eines Arbeitnehmers beschränkt 2. Sie erstreckt sich auch auf die Überprüfung einer bestehenden Eingruppierung aus Anlass einer wesentlichen Veränderung der Eingruppierungssituation. Eine solche ist nicht nur bei einer — hier fehlenden — wesentlichen Veränderung des Aufgabenkreises eines eingruppierten Arbeitnehmers gegeben 3.

  • Höhergruppierung wurde abgelehnt
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    Hallo, ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt.


    Ihren Antrag haben wir ausführlich geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie in der Entgeltgruppe XX mit Stufe XX richtig eingruppiert sind. Es ist keine . Forum Öffentlicher Dienst. Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren. Übersicht Hilfe Suche Einloggen Registrieren. Send this topic Drucken. Seiten: 1 2 » Nach unten. Autor Thema: Höhergruppierung abgelehnt, aber doch nicht. Read times. Helmhaar Newbie Beiträge: 4. Guten Tag all.



    Hat der Arbeitgeber wirklich die Bezahlung oder nur die Eingruppierung abgelehnt? Es geht um eine Kommune in Schleswig Holstein. Der AG hat meine Bezahlung . Welche Fristen muss ich beachten, um eine rückwirkende Höhergruppierung im öffentlichen Dienst geltend zu machen? Im öffentlichen Dienst, speziell nach dem TVöD-K, müssen Ansprüche innerhalb von sechs Monaten schriftlich geltend gemacht werden, um nicht zu verfallen. Diese Frist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs. Ich bin Beschäftigter eines kommunalen Arbeitgebers im Geltungsbereich des TVöD-K. Vor drei Monaten habe ich meinem Arbeitgeber mittgeteilt, dass ich aus meiner Sicht bereits bei der Einstellung falsch eingruppiert worden bin und habe gleichzeitig den Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung und ggf. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten. Muss ich bestimmte Fristen einhalten, damit ich ggf. Einerseits würde ich gerne jetzt Streit vermeiden. Andererseits möchte ich allerdings einen Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung vom Datum der Antragstellung an nicht aufgeben.





      Zum Thema Höhergruppierung über mehrere entgeltgruppen: Nach einer erneuten Höhergruppierung während des Bezugs eines Garantiebetrags kann ein geringeres Tabellenentgelt als vor der (zweiten) Höhergruppierung zustehen. Dies betrifft .





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